Arbeitspaket 01 – Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)

Situation

Die politische Willensbildung durch die Ministerpräsidenten- und Kultusministerkonferenz der Länder hatte alle Hochschulen zur flächendeckenden Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren verpflichtet. So standen auch die baden-württembergischen Universitäten vor der Situation, zügig ein Verfahren bedienen zu sollen, das zum Zeitpunkt der Einführung weder technisch noch hinsichtlich des vom Prozessablaufes her fertig definiert war.

Ziele

Das Arbeitspaket initiiert eine konsequente Kooperation der neun baden-württembergischen Landesuniversitäten bei der Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens. Dabei sollte der Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den Studierendenverwaltungen als auch unter den IT-Betreibern der Universitäten stattfinden. Daraus sollte ein Kontaktgremium für die zuständigen ReferentInnen des MWK und der Stiftung für Hochschulzulassung gebildet werden.

Im Einzelnen waren unter anderem folgende Aktivitäten geplant:

  • Gemeinsame Teilnahme an Verfahrenssimulationen
  • Unterstützung beim Aufbau der notwendigen Konnektoren
  • Abstimmung der Teilnahme an den Pilotverfahren
  • Gemeinsame Definition von Anforderungen an das Dialogorientierte Serviceverfahren
  • Klärung von spezifischen Fachfragen
  • Diskussion von auftretenden Problemen
  • Erarbeitung gemeinsamer Hilfestellungen

Ergebnisse

Es konnten viele Einzelprobleme im Arbeitskreis besprochen und gelöst werden. Geklärt wurden außerdem Fragen im Zusammenhang mit der Abbildung der baden-württembergischen Hochschulvergabeverordnung im Verfahren der Servicestelle. Es wurden gemeinsam Anforderungen bzgl. der Verbesserung des Dialogorientierten Serviceverfahrens formuliert. 

Im Laufe des Projektes haben die baden-württembergischen Universitäten mit folgenden Studiengängen die Teilnahme am DoSV gestartet:

Universität Freiburg: den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management), Biologie, Geographie, Pharmazeutische Wissenschaften, Psychologie, Sportwissenschaften – Bewegung und Gesundheit und Rechtswissenschaften Staatsexamen

Universität Heidelberg: Biowissenschaften, Economics, Rechtswissenschaft, Psychologie

Universität Hohenheim: Agrarbiologie, Biologie, Ernährungsmanagement und Diätetik, Ernährungswissenschaften

Karlsruher Institut für Technologie: Geoökologie, Kunstgeschichte, Mechatronik und Informationstechnik, mit allen zulassungsbeschränkten einfachen Bachelorstudiengängen

Universität Konstanz: alle grundständigen, zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge

Universität Mannheim: Anglistik, Geschichte, Psychologie, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspädagogik sowie das Studienfach Germanistik: Sprache, Literatur, Medien

Universität Stuttgart: allen zulassungsbeschränkten einfachen Bachelorstudiengängen

Universität Tübingen: Biologie, Psychologie, Rechtswissenschaft

Universität Ulm: allen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen 

Aufgrund der derzeit noch insgesamt geringen Zahl an Studiengängen, bei denen per DoSV Mehrfachbewerbungen abgeglichen werden sollen, steht die Thematik der Überbuchung nach wie vor im Fokus der Diskussion.

Auch nach Ende des Projekts ist das Thema der Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren nicht gänzlich abgeschlossen. Die Arbeitsgruppe der Fachexperten wird – in einer abgewandelten Form – weiter bestehen bleiben, um wie angedacht als ein Expertengremium dauerhaft an die Universitätsleitung, an das MWK und die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) kommunizieren zu können.